Warum der Zeitpunkt über die Steuerlast entscheidet
Fristen laufen erst ab der Übertragung
Freibeträge, Behaltensfristen, Anrechnungszeiträume beginnen mit dem Tag der Übergabe. Wer mit 68 anfängt zu planen, hat davon nur noch einen Teil zur Verfügung.
Die Rechtsform von damals wird zum Problem
Was bei der Gründung sinnvoll war, kann eine Übergabe zwanzig Jahre später erheblich verteuern. Ändern lässt sich das nur vorher.
Betrieb und Privatvermögen hängen zusammen
Die Halle im Betriebsvermögen, das Haus daneben im Privatvermögen: Wie was gehalten wird, entscheidet bei einer Übergabe über die Steuerlast.
Ohne Regelung entscheidet das Gesetz
Fehlt eine Nachfolgeregelung, greift die gesetzliche Erbfolge, und die passt selten zu dem, was der Betrieb braucht.
Sie sehen alle Wege, bevor Sie sich festlegen
Wir zeigen die Wege
Verkauf, Übergabe an die Kinder, schrittweise Übertragung. Mit den steuerlichen Folgen jeder Variante, bevor Sie sich festlegen.
Betrieblich und privat zusammen
Nachfolge betrifft beides. Wir sehen uns Betriebs- und Privatvermögen zusammen an.
Mit Notar und Anwalt
Steuerlich beraten wir selbst. Für die rechtliche Umsetzung arbeiten wir mit Notaren und Fachanwälten zusammen.
Was wir übernehmen
Unternehmensnachfolge
Wir sehen uns die Struktur an, prüfen die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen und zeigen, welcher Weg steuerlich und familiär trägt.
- Analyse der Unternehmensstruktur
- Übergabe innerhalb der Familie oder Verkauf
- Schrittweise Übertragung von Anteilen
- Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen
- Umstrukturierung im Vorfeld
Erbschaft und Schenkung
Schenkungsteuerliche Freibeträge stehen alle zehn Jahre neu zur Verfügung. Wer früh anfängt, kann sie mehrfach nutzen.
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Bewertung von Unternehmen und Immobilien
- Planung von Übertragungen über mehrere Jahre
Vermögen und Struktur
Die Zuordnung von Immobilien und Anteilen entscheidet über die Steuerlast bei jeder Übertragung und lässt sich lange vorher gestalten.
- Übertragung von Immobilien und Gesellschaftsanteilen
- Betriebsaufspaltung und ihre Folgen
- Ruhestandsplanung aus steuerlicher Sicht
Zusammenarbeit
In vier Schritten zum Mandat
Wir prüfen in einem kurzen Gespräch, ob wir zueinander passen. Verträge kommen danach.
Kennenlernen
Wie ist der Betrieb aufgestellt, wer soll übernehmen, was ist schon geregelt. Kostenfrei und unverbindlich.
Unterlagen
Sie unterschreiben eine Vollmacht, wir fordern die Unterlagen beim bisherigen Berater an. Für die Bewertung brauchen wir zusätzlich einen Überblick über das Privatvermögen.
Bestandsaufnahme
Wir sehen uns Struktur, Vermögen und bestehende Regelungen an und zeigen die Varianten, die offenstehen, mit den steuerlichen Folgen jeder einzelnen.
Betreuung
Steuerlich begleiten wir die Umsetzung, rechtlich arbeiten wir mit Notar und Anwalt zusammen.
Häufige Fragen
Gut zu wissen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns, wir antworten innerhalb eines Werktags.
Frage stellenWann sollte ich anfangen?
Zehn Jahre vor der geplanten Übergabe ist realistisch. Fünf sind das Minimum für die meisten Gestaltungen.
Muss ich mich schon entschieden haben?
Nein. Die Beratung soll Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten es gibt. Die Entscheidung kommt danach.
Was ist, wenn keines meiner Kinder übernehmen will?
Dann geht es um Verkauf oder externe Nachfolge. Auch das lässt sich vorbereiten, und auch dafür ist der Zeitpunkt entscheidend.
Was kostet eine Nachfolgeberatung?
Das hängt vom Umfang ab. Die Größenordnung nennen wir Ihnen im Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden.
Erstgespräch
Reden wir über Ihre Nachfolge.
20 Minuten am Telefon, kostenfrei und unverbindlich. Danach wissen Sie, ob wir zu Ihnen passen.
Lennart Horn Steuerberater · Bachstraße 1/1 68766 Hockenheim